Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching- und Beratungsleistungen von NSC–Natalia Schweizer Consulting e.U. (im weiteren NSC genannt).

Allgemeines

NSC führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen von der Auftraggeberin (im Folgenden auch AG) als angenommen.

Vertragsgegenstand

Coaching

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage des zwischen NSC und der AG durchgeführten vorbereitenden Gesprächs. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. NSC wird die von ihr angewandten Methoden, ihre Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse in jeder Phase des Coachings/Beratung offenlegen.

NSC möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht der AG als Prozessbegleiter und Auslöser von Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der AG geleistet.

Die AG sollte bereit und offen sein, ihre Werte selbstkritisch zu hinterfragen, sich mit ihrer eigenen Person und Situation objektiv auseinander zusetzen, eigenes Verhalten zu ändern und den Coach und seine Arbeit zu akzeptieren.

Verantwortung des Coaches. NSC ist verpflichtet, alle ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen der AG einzusetzen. Sie ist verpflichtet, der AG einen anderen Coach zu nennen, wenn sie selbst sich nicht mehr in der Lage sieht, das Coaching fachgerecht zu dem vereinbarten Ziel zu führen.

Verantwortung der Kundin. Die AG erkennt an, dass sie während der einzelnen Coachingsitzungen als auch in der Zeit dazwischen in vollem Umfang selbst für ihre körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist. Das Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt diese nicht.

Beratung

Die von NSC abgeschlossenen Verträge sind reine Beratungsverträge. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet NSC nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

NSC ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsauftrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind von der AG selbst bereitzustellen.

NSC erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der AG zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt bei der AG.

Ort des Coachings / Ort der Beratung

In der Regel finden die Sitzungen über das Internet per Zoom statt. Wird ein abweichender Ort für die Sitzung vereinbart, so werden zusätzlich 50% der Kosten einer Coachingstunde als Anfahrtspauschale berechnet.

Angebote, Honorare und Zahlungsweise

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.

Das Honorar wird im Vorgespräch vereinbart und ist unmittelbar vor der Sitzung zu zahlen. Falls nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungstellung (innerhalb von 7 Tagen) und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Honorare verstehen sich in Euro, inklusive Umsatzsteuer (falls nicht anders angegeben).

NSC ist berechtigt, der AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin NSC ausdrücklich einverstanden.

Terminverschiebung, Stornierungen

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Die Klientin verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Sitzungen ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50% pro 60 Minuten (Einzelsitzung) in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert die Klientin diese Regelung.

Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

NSC ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird NSC die AG schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls die AG unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

Vertragsbeendigung

Der Coaching- bzw. Beratungsprozess kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Vertraulichkeit

NSC verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der AG auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich NSC, die, ihr zum Zwecke ihrer Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

Urheberrecht

Alle an die AG ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch der AG bestimmt. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein NSC.

Der AG ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von NSC ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

Versicherungsschutz

Jede AG trägt die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer die AG. Die TeilnehmerInnen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch NSC.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (NSC-Consulting). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (NSC-Consulting) zuständig.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

Stand: 2022: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching- und Beratungsleistungen von NSC–Natalia Schweizer Consulting e.U. (im weiteren NSC genannt).

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